Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich spricht sich derzeit erneut für eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Dabei erhält er Unterstützung vom thüringischen Regierungschef Bodo Ramelow. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag leistet nun per Antrag (Drucksache 6/10012) Schützenhilfe und schlägt erneut eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines flächendeckenden Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden vor.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt:
Wir nehmen den Ministerpräsidenten beim Wort und freuen uns, dass er ein Anliegen fördert, das wir schon 2013 in den Landtag getragen hatten (Drucksache 5/12728). Damals forderten wir die Staatsregierung auf, gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat für eine Elementarschäden-Pflichtversicherung zu streiten. Passiert ist nichts. Dabei ist in Deutschland nicht einmal die Hälfte der Hausbesitzer ausreichend gegen Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Schneedruck versichert. Das liegt vor allem an teils unbezahlbaren Versicherungsprämien, gegen die auch Appelle nicht helfen. Eine Versicherungspflicht könnte die Kosten für alle bezahlbar machen. Ich erwarte, dass sich der Ministerpräsident jetzt um einen entsprechenden Landtagsbeschluss bemüht. An uns wird das nicht scheitern.
Janina Pfau, Sprecherin der Linksfraktion für Verbraucherschutz, fügt hinzu:
Starkregen, Hagel und starke Gewitter und Hochwasser nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Leider ist es kein Einzelfall in Sachsen, dass Gebäudeeigentümer eine Elementarversicherung nur zu sehr hohen Beiträgen bekommen oder es keinen Versicherer mehr gibt, der sie überhaupt versichern will. Wir wollen die Eigenvorsorge der Gebäudeeigentümer flächendeckend möglich machen. Die Staatsregierung folgte bisher der Versicherungswirtschaft und verzichtete auf Gesetzgebungsinitiativen zur Einführung einer bundesweiten Versicherungspflicht. Die 2012 begonnene Informationskampagne „Das Wetter spielt verrückt. Sachsen sorgen vor“ konnte indes keinen flächendeckenden Versicherungsschutz erreichen. Den gibt es nur mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung, die es privaten wie kommunalen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern ermöglicht, sich zu vertretbaren, nach Risiko gestaffelten Tarifen zu versichern. Gelingt das nicht, müsste weiterhin die Allgemeinheit mit Steuergeld für Unwetterschäden an privatem Eigentum aufkommen.